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AGB

Für die Anmietung des Fotowägelchens werden die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Inhalt des zwischen dem Vermieter des Fotobox-Wohnwagens „Fotowägelchen“ (nachfolgend "Vermieter" genannt) und Ihnen (nachfolgend "Mieter" genannt) zustande kommenden Vertrages.

Übersicht AGB:

 

I. Geltungsbereich

II. Mietgegenstand

III. Zustandekommen des Vertrages

IV. Preise, Zahlungsbedingungen

V. Mietbedingungen

VI. Laufzeit, Kündigung, Stornierung

VII. Mitverantwortlichkeit und Haftung des Mieters

VIII. Haftung des Vermieters

IX. Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Folgen des Widerrufes

X. Haftungsausschluss

XI. Urheber-und Nutzungsrechte, Zurverfügungstellung des Bildmaterials

XII. Sonstige Bestimmungen



I. Geltungsbereich


1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend "AGB" genannt) des Fotowägelchens, vertreten durch Sven Keller (nachstehend auch "Vermieter" genannt), Schulstraße 9, 95511 Mistelbach, gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Fotowägelchen und dem Auftraggeber (nachstehend auch "Mieter" genannt) in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist unter www.fotowaegelchen.de abrufbar.

 



2. Die vertraglichen AGB werden dem Mieter bei Angebotslegung per E-Mail übermittelt. Spätestens durch die Entgegennahme des Mietgegenstandes durch den Mieter gelten diese als angenommen und akzeptiert.



 

3. Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen und eventuellen Zubehöres geht aus dem Vertrag (siehe III.) hervor. Mietdauer, Veranstaltungsort, Höhe der Miete sowie Vereinbarungen zur Lieferung und Abholung gehen ebenso daraus hervor.



 

4. Die AGB gelten ausschließlich. Durch den Mieter vorgebrachte, abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen, werden seitens des Vermieters nicht anerkannt. Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen werden nur dann Bestandteil des Vertrags zwischen Mieter und Vermieter, insofern der Vermieter diese Bestimmungen in schriftlicher Form ausdrücklich zugestimmt hat. Die AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn der Vermieter in Kenntnis entgegenstehender oder von den AGB abweichender Geschäftsbedingungen des Mieters eine Leistung vorbehaltlos ausführt.
 
II. Mietgegenstand


1. Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung des mobilen Fotobox-Wohnwagens "Fotowägelchen" sowie des dazugehörigen Zubehörs (nachfolgend auch "Mietgegenstand" genannt) gegen ein vereinbartes Entgelt.

 

2. Der Mietgegenstand wird dem Mieter nur für den vereinbarten Zweck und für die vereinbarte Mietdauer zur Verfügung gestellt.
 
III. Zustandekommen des Vertrages


1. Die Darstellung von Dienstleistungen und Waren durch den Vermieter über die Webseite oder in Werbeanzeigen stellt ausdrücklich noch kein verbindliches Angebot dar, sondern gilt als unverbindliche Aufforderung an den interessierten Mieter eine entsprechende Mietanfrage zu stellen. Diese kann per E-Mail, Telefon oder persönlich erfolgen.

 

2. Nach Eingang der Mietanfrage erstellt der Vermieter dem Mieter ein schriftliches Angebot. Der Vermieter erklärt sich bereit, sich 10 Werktage (Mo/Di/Mi/Do/Fr) an die im schriftlichen Angebot dargestellten Preise, zu binden. Ein Vertragsschluss kommt erst dann zustande, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung seitens des Mieters vorliegt. Diese erfolgt per E-Mail oder postalisch per Brief. Für Ort, Zeit, Umfang und Ausführung der zu erbringenden Leistung sind ausschließlich die in dem Angebot genannten Konditionen maßgebend.
 
IV. Preise, Zahlungsbedingungen


1. Alle im Angebot abgebildeten, oder enthaltenen Preise sind Nettopreise, exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und beziehen sich auf den vertraglich festgelegten Zeitraum. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist der Vermieter nicht umsatzsteuerpflichtig.

 

2. Im Preise enthalten ist die Miete für den Mietgegenstand, die Abholung und die Anlieferung, (in Abhängigkeit des vertraglich vereinbarten Buchungspaketes) im Umkreis von 20, 25 oder 35 km ab Schulstraße 9, 95511 Mistelbach, die Betreuung vor Ort sowie die Ausstattung je nach gebuchtem, bzw. angebotenem Paket.



 

3. Falls nicht anders vertraglich vereinbart, fällt ab Überschreitung der im Vertrag festgelegten Freikilometer (je nach Buchungspaket) für die Anlieferung und Abholung des Mietgegenstandes eine Kilometerpauschale in Höhe von 0,88 Euro je angefangenem Kilometer an.


4. Alle vertraglich vereinbarten Honorare werden in der jeweils zum Vertragsschluss geltenden Höhe entsprechend des Auftrags mit Rechnungsstellung sofort fällig.

Im Falle von Zahlungsverzug kann der Vermieter Verzugszinsen in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatzes verlangen. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt dem Vermieter unbenommen. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche des Vermieters ist nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder vom Vermieter anerkannten Ansprüchen möglich. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Ansprüche, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ausgeübt werden.

5. Der Vermieter behält sich vor, dem Mieter nach Rückgabe des Mietgegenstandes eine weitere Rechnung auszustellen. Auf dieser sind eventuell anfallende Zusatzkosten (z.B. bei längerer Mietdauer, Schadenersatz, verspätete Rückgabe, etc.) aufgeführt.
 
V. Mietbedingungen


1. Die Mietgebühr richtet sich nach dem im Angebot, bzw. Vertrag vereinbarten Preise und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Beendung der Mietdauer bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr.



 

2. Die Mietzeit beginnt, sobald der Mietgegenstandes bei der angegebenen Adresse angeliefert und aufgebaut ist.

 

3. Die Abholung erfolgt nach Vereinbarung, frühestens nach Ende des vereinbarten Mietzeitraums, jedoch spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Ende diesen. Ist eine Abholung des Mietgegenstandes zum vereinbarten Zeitpunkt aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht möglich, verpflichtet sich der Mieter, dem Vermieter den hieraus entstehenden Schaden, insbesondere entgangene Gewinne aus einer weiteren Weitervermietung, zu ersetzen.

VI. Laufzeit, Kündigung, Stornierung
1. Bei den Verträgen über die zeitweise Überlassung des Fotobox-Wohnwagens handelt es sich jeweils um einen für einen festen Zeitraum geschlossenen und somit befristeten Miet- bzw. Nutzungsvertrag, der als solches von den Vertragspartnern vorzeitig grundsätzlich nur durch eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund beendet werden kann. Ein solcher wichtiger Grund ist für den Vermieter insbesondere gegeben, wenn

 

  • der Kunde gegenüber Fotowägelchen schuldhaft irreführende oder falsche Angaben macht oder schuldhaft Mitwirkungspflichten seinerseits nicht erfüllt oder zum Ausdruck bringt, solche Pflichten nicht erfüllen und / oder für die Sicherheit der Fotobox-Wohnwagen während seiner Veranstaltung nicht Sorge tragen zu wollen, wodurch das für die Fortsetzung des Vertragsverhältnis erforderliche Vertrauen, insbesondere in die Verlässlichkeit und Redlichkeit des Kunden, nicht nur unerheblich erschüttert wird und Fotowägelchen ein Festhalten am Vertrag infolge dessen nicht zuzumuten ist.

  • es während des Mietzeitraums bereits zu Beschädigungen des überlassenen Fotobox-Wohnwagens kommt und Fotowägelchen begründeten Anlass zu der Sorge hat, dass es bis zum Ablauf der Überlassungszeit zu einer Vergrößerung bereits eingetretener Schäden und/ oder zu weiteren Beschädigungen kommt

2. Das Recht von Fotowägelchen, in den Fällen Schadenersatz zu verlangen, in denen ein Kündigungsgrund in einem vom Kunden zu vertretenden Umstand besteht, bleibt von einer Kündigung des Vertrages durch Fotowägelchen unberührt.

3. Aus der Risikosphäre des Kunden stammende Gründe (mangelnde örtliche Voraussetzungen für die Aufstellung und den Betrieb der Fotobox-Wohnwagen, Krankheit, Ausfall der Veranstaltung, o.ä.), die ihn an der Nutzung der gebuchten Fotobox-Wohnwagen hindern, stellen regelmäßig keinen wichtigen, den Kunden zur fristlosen Kündigung berechtigenden, Grund dar.

4. Wird die Nutzung des Fotobox-Wohnwagens für den Kunden aus Gründen ganz oder teilweise unmöglich, die aus seiner Risikosphäre stammen, so behält Fotowägelchen insoweit seine Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Mietpreises. Dem Kunden steht es jedoch frei nachzuweisen, dass und inwieweit Fotowägelchen in diesen Fällen infolge des Ausfalls der Nutzung des Fotobox-Wohnwagens Einsparungen oder sonstige Vorteile erzielt hat, die sich Fotowägelchen auf die vereinbarten Zahlungsansprüche anrechnen zu lassen hat.

5. Kündigt bzw. storniert der Mieter den Vertrag, so kann der Vermieter unter Berücksichtigung seiner gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung des Mietgegenstandes eine pauschalierte Stornokosten-Entschädigung wie folgt verlangen:

 

  • Rücktritt bis 14 Tage vor dem vereinbarten Mietzeitraum: 50 % des vereinbarten Mietpreises;

  • Rücktritt zwischen 13 und 7 Tagen vor dem vereinbarten Mietzeitraum: 75% des vereinbarten Mietpreises;

  • Rücktritt weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Mietzeitraum: 100 % des vereinbarten Mietpreises

6. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Stornierung ist deren Zugang bei Fotowägelchen.

VII. Mitverantwortlichkeit und Haftung des Mieters


1. Der Mieter hat den Mietgegenstand sorgsam zu behandeln und ist verpflichtet, dem Vermieter technische Störungen unverzüglich mitzuteilen. Sollte es während des Betriebs einen technischen Defekt geben der die Nutzung der Fotobox als solche unmöglich macht, verpflichtet sich der Vermieter diesen schnellstmöglich zu beheben. Unterlässt der Mieter die unverzügliche Anzeige eines Mangels, gibt es keinen Anspruch auf Minderung. Reparaturen dürfen ausschließlich vom Vermieter durchgeführt werden. Wird die Mietsache auf Verlangen des Mieters untersucht und zeigt sich hierbei kein Mangel an der Mietsache, so hat der Mieter die dem Vermieter hierdurch entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Ansonsten ist der Vermieter verpflichtet, die vom Mieter bei Übergabe unverzüglich gerügten Mängel zu beseitigen bzw. defekte Geräte durch Funktionsgleiche zu ersetzen.



 

2. Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch an dem Mietgegenstand über den vertraglich vereinbarten Zeitraum und Zweck hinaus einem Dritten zu überlassen. Insbesondere die Vermietung oder Verleih an dritte Personen ist nicht erlaubt.

 

3. Der Mietgegenstand ist dem Vermieter in ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Der Mieter ist verpflichtet sicherzustellen, dass eine Beschädigung des Mietgegenstandes ausgeschlossen wird, insbesondere ein sicherer Stand ist zu gewährleisten.



 

4. Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung des Mietgegenstandes und des Equipments. Insbesondere, verpflichtet er sich dazu, den Mietgegenstand vor Kontakt mit Flüssigkeiten zu schützen. Der Mieter hat am Veranstaltungsort für eine funktionierende, sichere, störungsfreie Stromversorgung (230 V) in maximal 35 m Entfernung zum Fotowägelchen Standort zu sorgen. Eine Mitbenutzung der Stromquelle durch andere Geräte oder Generatoren ist untersagt, um die Mietsache vor Spannungsschäden zu schützen. Bei der Kabellegung hat der Mieter alle damit verbundenen Gefahrenquellen abzusichern. Eine Fläche von min. 5 x 3 x 2,5 Meter (LxBxH) ist für den Mietgegenstand bereitzuhalten.

 

5. Einstellungen und Veränderungen am Mietgegenstand werden dem Mieter ausdrücklich untersagt. Dies bezieht sich insbesondere auf Einstellungen der verbauten Hardware sowie Einstellungen der Software.

6. Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an dem Mietgegenstand und Zubehör durch ihn oder Dritte entstehen. Im Falle von Beschädigungen oder Abhandenkommens des Mietgegenstandes in Gänze oder zum Teil hat der Mieter den entstandenen Schaden zu ersetzen. Bei Abhandenkommen des Mietgegenstand oder Entwendung eines Teils der Mietsache, ist der Mieter verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und den Vermieter zu benachrichtigen.


 

Sollten dadurch bedingt nachfolgende Vermietungen des Mietgegenstandes storniert werden müssen (z.B., weil der Mietgegenstand zum Mietbeginn des nachfolgenden Vertrages noch nicht wieder voll funktionstüchtig ist) hat der Mieter dem Vermieter den dadurch entstandenen Einnahmeausfall auszugleichen.



 

7. Der Mieter haftet nicht für defekte Geräte, die ohne offensichtliche äußere Einwirkung oder auf altersbedingten Verschleiß der Geräte zurückzuführen sind.

8. Der Mietgegenstand sowie angemietetes Zubehör sind vollzählig, funktionstüchtig und sauber zurückzugeben. Verschmutzte Mietgegenstände werden auf Kosten des Mieters gereinigt. Defekte Mietgegenstände müssen ebenfalls nach Ablauf des Mietzeitraums zurückgegeben werden.


8. Der Mietgegenstand sowie angemietetes Zubehör sind vollzählig, funktionstüchtig und sauber zurückzugeben. Verschmutzte Mietgegenstände werden auf Kosten des Mieters gereinigt. Defekte Mietgegenstände müssen ebenfalls nach Ablauf des Mietzeitraums zurückgegeben werden.

9. Der Mieter erklärt zum Mietzeitpunkt im Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung zu sein.

VIII. Haftung des Vermieters


1. Fotowägelchen haftet bei vorsätzlichem und grob fahrlässigem Handeln, für Schäden in Form der Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit und für Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten. Um eine „wesentliche Vertragspflicht“ handelt es sich bei einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen durfte.

2. Für Schäden aus der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung jedoch auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens beschränkt. Als vertragstypischer vorhersehbarer Schaden ist dabei regelmäßig die einfache Höhe des vereinbarten Gesamtpreises anzusehen.

3. Die Haftungsbeschränkung gilt gleichermaßen für Mitarbeiter, Organe und Erfüllungsgehilfen von Fotowägelchen. Eine Haftung von Fotowägelchen gegenüber dem Kunden für das Verhalten eines Erfüllungsgehilfen ist jedoch ausgeschlossen, wenn es sich bei dem Erfüllungsgehilfen um den Kunden oder eine vom Kunden mit dieser Funktion eingesetzte Person handelt.

4. Ansprüche des Kunden gegenüber Fotowägelchen verjähren grundsätzliche innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des vereinbarten Mietzeitraums. Dies gilt nicht für Ansprüche, die dem Kunden infolge der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder infolge groben Verschuldens aufseiten von Fotowägelchen zustehen, und nicht für Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels, wenn Fotowägelchen bei Leistungserbringung Kenntnis von dem Mangel hatte.

 

IX. Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Folgen des Widerrufs


1. Sofern der Vertrag als Fernabsatzvertrag zustande kommt und es sich bei unseren Kunden um Verbraucher handelt, haben diese bei Bestellung von Waren oder Dienstleistungen ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
Ein Fernabsatzvertrag liegt vor, sofern dieser unter ausschließlicher Verwendung von Briefen, Katalogen, Telefonanrufen, E-Mails und anderen Fernkommunikationsmitteln zustande kommt. Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
 
2. Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns


Fotowägelchen


Sven Keller


Schulstraße

9
95511 Mistelbach



E-Mail: fotowaegelchen@web.de

 



mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail mit Eingangsbestätigung) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. 
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangener Leistungen binnen 14 Tagen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können die empfangene Leistung sowie Nutzungen nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt beziehungsweise herausgegeben werden, hat der Mieter ggf. Wertersatz zu leisten.
 
3. Folgen des Widerrufs
3.1. Wenn der Vertrag seitens des Mieters widerrufen wird, hat Fotowägelchen alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Werktagen zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwendet der Vermieter dasselbe Zahlungsmittel, mit welchem der Mieter seine Transaktion vollzogen hat. Der Vermieter kann die Rückzahlung verweigern, falls der Mieter noch in Besitz von Waren des Vermieters ist.
Das Widerrufsrecht des Mieters erlischt vorzeitig, wenn der Vermieter mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Mieters vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Mieter dies selbst veranlasst hat. Dies ist der Fall, wenn der Mietgegenstand zu Beginn der vereinbarten Mietzeit an den Mieter übergeben wurde.



 

3.2. Bei Kündigung oder Stornierung seitens des Mieters, fallen die unter VI. 5. aufgelisteten Stornokosten an.

3.3. Sollten bereits Kosten für individuelle Layouts, oder spezielle Brandings entstanden sein, werden dies zusätzlich berechnet.
 
X. Haftungsausschluss


1. Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht verschuldete Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschaden, überdurchschnittliche Verkehrsbehinderung, technisches Versagen, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen etc. berechtigen den Vermieter, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters, vom Vertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit, um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben. 



2. Der Vermieter haftet nicht für den Inhalt und die Verwendung der erstellten Lichtbilder. Verwendungszweck für den Mietgegenstand ist allein der Unterhaltungswert dessen. Rechts- und gesetzeswidrige Benutzung des Mietgegenstandes ist ausdrücklich untersagt.



 

3. Die während der Mietdauer entstandenen Bilder werden direkt auf einem internen Speichermedium aufgezeichnet. Nach Rückgabe des Mietgegenstandes werden die Bilder vom Vermieter innerhalb von 72 Stunden gelöscht.



 

4. Der Mieter haftet für alle Sach- und Personenschäden, die im mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang mit der Benutzung des Mietgegenstands stehen und der Mieter zu vertreten hat.
 
XI. Urheber- und Nutzungsrechte, Zurverfügungstellung des Bildmaterials
1. Das Urheberrecht entsteht in der Person des Erstellers des Bildmaterials. Der Mieter muss sich bei diesem um die Befugnis bemühen, das Bildmaterial verwenden zu dürfen. Das umfasst die Befugnis zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung bzw. Bearbeitung des Bildmaterials. Ansprüche oder Rechte betreffend des Bildmateriales seitens des Vermieters bestehen nicht.



 

2. Die Einholung der erforderlichen weiteren Rechte, etwa im Hinblick auf das Recht am eigenen Bild der auf dem Bildmaterial abgebildeten Personen, obliegt dem Mieter. Der Vermieter haftet nicht für die Verletzung von Bildnis oder sonstigen Rechten Dritter und übernimmt auch keine Haftung für das während der Mietdauer entstandene Bildmaterial. Der Mieter ist ferner dafür verantwortlich, dass er durch die Veröffentlichung oder Weiterleitung von Bildern keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Mieter haftet zu jeder Zeit allein für den Datenschutz sämtlicher, während des Mietzeitraumes entstandener Bilder. Der Vermieter übernimmt zu keiner Zeit eine Gewährleistung für den Datenschutz der Bilder.



 

3. Das Bildmaterial wird dem Mieter je nach Vereinbarung per Online-Gallery, per WeTransfer-Link oder einer vergleichbarer Weise zur Verfügung gestellt. Nach spätestens 4 Wochen wird das Bildmaterial beim Vermieter gelöscht. Der WeTransfer Download-Link über WeTransfer darf nicht an dritte Personen, auch nicht an Veranstaltungsteilnehmer weitergegeben werden.

4. Dem Mieter obliegt die Sorgfaltspflicht sicherzustellen, dass es weder mit der Erstellung der Lichtbilder noch bei deren Versand bei Nutzung der E-Mail-Funktion Rechte Dritter oder geltende Gesetze verletzt werden. Auch eine Prüfung korrekt angegebener E-Mail-Adressen ist auf Seiten des Vermieters nicht möglich.

5. Der Mieter haftet bei einem schuldhaften Verstoß gegen diese AGB oder gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder Auflagen in Zusammenhang mit der Nutzung des Mietgegenstandes.



XII. Sonstige Bestimmungen


1. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Einzelbestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

2. Zusicherungen und Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, etc.), gleich welcher Übermittlungsart (fernmündlich, elektronisch, etc.) bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.



 

3. Ist der Mieter ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Vermieters für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 

         

4. Die auf das Vertragsverhältnis bezogenen Daten des Mieters werden vom Vermieter gespeichert. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte findet nicht statt.

 

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